Kopfschutz
Finden Sie die besten Lösungen für jede Anwendung.
Unter dem Oberbegriff „Kopfschutz“ wird die gesamte Produktpalette von Schutzhelmen, Anstoßkappen, Haarschutzhauben und Haarschutznetzen zusammengefasst.
Aber woraus ergibt sich eigentlich die Verpflichtung zum Tragen eines Kopfschutzes?
Persönliche Schutzausrüstungen, also auch Kopfschutz, sind vom Unternehmer nach vorangegangener Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung einschlägiger Vorschriften und Gesetze (BGV A1 „Grundsätze der Prävention“, Arbeitsschutzgesetz, PSA-Benutzungsverordnung) auszuwählen und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung der Versicherten zur Benutzung des zur Verfügung gestellten Kopfschutzes ergibt sich aus § 30 „Benutzung“ der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGV/GUV-V A1). Demzufolge haben die Versicherten „die persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich zu melden.“
Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema „Kopfschutz“ finden Sie in diesem Link zur DGUV.
Kopfschutz – ein leider oft unterschätztes Thema. Selbst wenn keine Helmpflicht besteht, sind oft nicht alle Gefahren ausgeräumt! Mitarbeiter können sich an harten, herausragenden Geräten oder Maschienenteilen stoßen bzw. sich den Kopf daran aufschürfen.
Nachfolgend finden Sie in unserer Galerie eine Auswahl an Produkten die wir permanent auf Lager haben oder regelmäßig beziehen.